Hotel Kupferzell **** - Ihr Zuhause mitten in Hohenlohe
Hotel Kupferzell **** - Ihr Zuhause mitten in Hohenlohe
Willkommen im 4 Sterne Hotel Kupferzell - Hohenlohekreis

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag der Hotel Kupferzell GmbH

 

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, Gastaufnahmevertrag, Bewirtungsvertrag, über die mietweise von Konferenz- und Banketträume sowie für alle Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Kupferzell.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels Kupferzell, wobei §540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. Vertragsabschluss, - partner; Verjährung
  2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel Kupferzell zustande. Dem Hotel Kupferzell steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  3. Vertragspartner sind das Hotel Kupferzell GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel Kupferzell GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel Kupferzell GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  4. Alle Ansprüche gegen das Hotel Kupferzell GmbH verjährt grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels Kupferzell beruhen.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel Kupferzell ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels Kupferzell zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels Kupferzell an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel Kupferzell allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  4. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder die Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
  5. Die Preise können vom Hotel Kupferzell ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels Kupferzell oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel Kupferzell dem zustimmt. Eine Änderung der Personenanzahl bedarf der schriftlichen Rückbestätigung des Hotels Kupferzell.
  6. Rechnungen des Hotels Kupferzell ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel Kupferzell ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Kupferzell berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  7. Das Hotel Kupferzell ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels Kupferzell aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels Kupferzell 

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Kupferzell geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels Kupferzell. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels Kupferzell zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel Kupferzell und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel Kupferzell ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel Kupferzell die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel Kupferzell steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde kann bis 24 Stunden vor Anreise (bis 15:00 Uhr am Vortag Anreise) kostenfrei stornieren danach ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, mindestens 70% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. Bei Absage einer Tagung oder Veranstaltung kann bis eine Woche vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach verpflichtet sich der Kunde mindestens 70% des vertraglich vereinbarten Preises für die Tagung oder/und Veranstaltung zuzahlen. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
  6. Die Buchung der Tagungspauschale Meet&Sleep/ All Day Expererience ist kostenpflichtet. Es wird ein individuelles Verpflegungsangebot erstellt. Die Unterbringung erfolgt in einem Doppelzimmer Standard zur Einzelnutzung mit Dusche und WC.
  7. Bei einer Absage einer Gruppenreservierung (ab 10 Zimmern) kann der Kunde eine Woche vor Anreise kostenfrei stornieren, danach ist der Kunde verpflichtet mindestens 70% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung ohne Frühstück zu zahlen,
  8. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
  9. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzlichen Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer und Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

    Rücktritt des Hotels Kupferzell
  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel Kupferzell in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels Kupferzell auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Kupferzell gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel Kupferzell ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel Kupferzell berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel Kupferzell begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels Kupferzell in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
    • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels Kupferzell entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde kann gegen Aufpreis einen früheren Check- In anfragen.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Kupferzell aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung danach einen Preis in Höhe von 30 € in Rechnung stellen Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel Kupferzell kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Haftung des Hotels Kupferzell

    1. Das Hotel Kupferzell haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel Kupferzell die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels Kupferzell beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels Kupferzell steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels Kupferzell auftreten, wird das Hotel Kupferzell bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel Kupferzell nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 3 gelten entsprechend.
    3. Weckaufträge werden vom Hotel Kupferzell mit größter Sorgfalt ausgeführt. Diese werden durch maximal dreimaliges Anklopfen durchgeführt.

Post- und Warensendung

  1. Post- und Warensendungen zu Händen des Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Kupferzell übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Die Kosten hierfür trägt der Gast. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen. (Vorstehende Nummer VII 1-3 gelten entsprechend)

Fundsachen

  1. Fundsachen werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesendet. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

Beförderung von Personen und Gepäck

  1. Im Rahmen seiner Dienstleistung übernimmt das Hotel Kupferzell in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung der Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche KFZ- Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.

Gutscheine

    1. Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben, resp. Verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens des Hotel Kupferzell GmbH Restaurant Kupfer10, das Besitzrecht des Einlösens zu überprüfen.
    2. Gutscheine sind auf vorherige Anfrage und Verfügbarkeit einlösbar und 1 Jahr ab dem im Gutschein angeführten Ausstellungsdatum gültig. Nach Absprache mit der Rezeption kann ein Gutschein verlängert werden, etwaige Preiserhöhungen müssen direkt im Hotel beglichen werden. Die Ausstellung einer umsatzsteuergerechten Rechnung mit entsprechendem Steuernachweis kann erst zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins und somit der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden, was durch einen mit dem Gutschein verbundene Gutscheinnummer sichergestellt wird.
    3. Gutscheine können nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird ein neuer Gutschein mit dem Restwert generiert. In solchen Fällen besteht auch kein Anspruch auf eine Barauszahlung des noch offenen Gutschein- Betrages.
    4. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Sollte das Hotel Kupferzell GmbH Restaurant Kupfer10 aus irgendeinem Grund schließen oder aufgeben müssen, so verfallen die Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt.

Schlussbestimmungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
      Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels Kupferzell.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels Kupferzell. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels Kupferzell.
    4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.